Was ist erlaubt? Die Hausordnung
Tierhaltung
Gegen einen Wellensittich, ein Meerschweinchen oder Fische kann keiner etwas haben. Die Haltung von Kleintieren ist generell erlaubt. Wie sieht es aber mit Hund und Katze aus? Steht darüber nichts im Mietvertrag, ist die Tierhaltung mit Einschränkungen erlaubt. Um dich abzusichern, solltest du beim Vermieter nachfragen, bevor du dir einen Hund oder eine Katze anschaffst, und dir die Erlaubnis schriftlich geben lassen. Ist die Tierhaltung vertraglich untersagt, ist diese Klausel nur bedingt wirksam; zum Beispiel darf die Haltung eines Blindenhundes nicht verboten werden.
Was ist erlaubt?
Alltagsgeräusche sind natürlich erlaubt. Dazu gehören nächtliches Duschen genauso wie Kinderlachen oder -weinen. Auf das Musizieren, Staubsaugen oder Wäschewaschen, gelegentliches Hämmern und Bohren beim Umbau in der Wohnung oder als Hobbybastler musst du nur während der Ruhezeiten verzichten. Musikhören und Fernsehen kannst du rund um die Uhr - solange du das Prinzip der „Zimmerlautstärke“ einhältst, deine Nachbarschaft also nicht mithören muss.
Rücksicht nehmen! Nachsicht üben!
In einem Mietshaus, insbesondere, wenn das Haus älter und hellhörig ist, bekommst du einiges mit. Auch die Nachbarschaft hört deine Schritte, Musik und dass du Leute zu Besuch hast. Rücksicht und Toleranz sind der Schlüssel zu einer guten Nachbarschaft. Probleme treten dann auf, wenn übermäßiger Lärm gemacht wird oder Ruhezeiten wiederholt nicht eingehalten werden.
Ruhezeiten
In den meisten Mietverträgen sind die Ruhezeiten vermerkt. In der Regel sind diese von 22 bis 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Während dieser Zeiten solltest du deine Nachbarschaft nicht mit Lärm belästigen.
Balkon, Grillen und Feiern
Die Hausordnung gilt auch für deinen Balkon, weil er Teil der Wohnung ist. Zusätzlich sind besondere Regeln zu beachten.
Du kannst deinen Balkon zum Beispiel möblieren, wie du möchtest, und wenn du die Balkonkästen fachgerecht und sicher anbringst, kannst du sie ganz nach deinem Geschmack bepflanzen. Für das Anbringen einer Satellitenschüssel musst du vorher die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters einholen. Im Hamburger Mietvertrag für Wohnraum ist das Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt.
Du darfst deine Nachbarschaft aber fragen, ob es für sie in Ordnung ist, wenn du gelegentlich grillst. Wenn du sie dann nicht mit Rauch und Geruch belästigst, spricht nichts dagegen.
Ein Elektrogrill und Grillschalen helfen, unangenehme Gerüche und Qualm zu vermeiden. Ab 22 Uhr gilt auch auf dem Balkon Nachtruhezeit. Selbstverständlich darfst du auf deinem Balkon auch telefonieren. Bedenke jedoch, dass die Nachbarschaft deine Gespräche zwangsläufig mithören und sich dadurch gestört fühlen kann.
Partys
Es ist eine weitverbreitete Annahme, dass einmal im Monat oder zumindest an Geburtstagen lautstark gefeiert werden darf. Das stimmt nicht! Laut Gesetz ist lautes Feiern in einem Mietshaus grundsätzlich nicht erlaubt (außer zu seltenen Anlässen wie einer Hochzeit). Wenn du feiern möchtest, so informiere deine Nachbarschaft ein paar Tage zuvor darüber (oder lade sie dazu ein). Laut und lange feiern ist allerdings entspannter in einer dafür geeigneten Lokalität.
Was tun gegen unerlaubten Lärm?
Lärm nervt – besonders dann, wenn er vermeidbar ist. Meist steckt keine böse Absicht dahinter, sondern Gedankenlosigkeit. Bevor dich das einschränkt und der Ärger wächst, spreche das rechtzeitig bei der entsprechenden Person an, indem du freundlich darauf hinweist, dass du dich gestört fühlst. Bringt das keine Klärung, dann wende dich an deinen Vermieter.
Er ist gesetzlich verpflichtet, für die Einhaltung der Hausruhe zu sorgen.
Wohnungspflege
Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung und mitvermietete Teile wie z. B. Keller, Dachboden und Fahrstuhl in Ordnung zu halten. Das bedeutet, dass er den Wohnungszustand aufrecht erhält,
Schäden und Mängeln vorbeugt bzw. sie beseitigt. In erster Linie ist der Vermieter für Mängel in der Wohnung verantwortlich, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Welche Punkte dafür erfüllt sein müssen, ist im Wohnraumschutzgesetz geregelt. Bei gravierenden Mängeln kann das Bezirksamt einschreiten und den Vermieter zur Beseitigung auffordern. Bevor ein Mangel oder ein Schaden beseitigt werden kann, muss er natürlich bekannt sein. Du als Mieter:in hast die Pflicht, die Mängel unverzüglich (am besten schriftlich) dem Vermieter zu melden. Bei erheblichen Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung sehr einschränken, kannst du die Miete mindern. Dazu hole dir aber Hilfe bei einem Mieterverein oder bei der öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA).
Auch du als Mieter:in bist verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Du kannst vertraglich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen (das heißt Tapezieren, Malern von Wänden und Decken, Streichen von Türen und Fußleisten etc.) verpflichtet werden. In den meisten Mietverträgen findet sich eine entsprechende Regelung. Allerdings ist nicht jede dieser Klauseln auch rechtsgültig. Deshalb solltest du vor dem Renovieren unbedingt überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang die Vereinbarung in deinem Mietvertrag wirksam ist.
Heizen, Lüften, Schimmelbildung
Zur Wohnungspflege gehört ebenfalls das sachgemäße Heizen und Lüften, unter anderem um Schimmelbildung zu vermeiden. Tritt Schimmelbefall in den Innenräumen auf, führt die Frage der Ursache oft zu Konflikten zwischen Mietenden und Vermietenden. Bevor du akzeptierst, die Kosten für die Schimmelbeseitigung zu tragen, bestehe auf einer fachgerechten Begutachtung. Nur wenn feuchte Wände und Schimmel nachweislich durch falsches Heizen bzw. Lüften (und nicht aufgrund von Baumängeln) entstanden sind, kannst du zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden.
Beratung rund um das Thema Schimmel sowie Tipps zum richtigen Lüften und Heizen bieten unter anderem das Netzwerk Schimmelberatung Hamburg, die Mietervereine und die Verbraucherzentrale an.
www.netzwerk-schimmelberatung-hamburg.de
Quellen: Quellen: Ratgeber und Infoblätter auf den Internetseiten der Mietervereine .