Bewerbung

Beachten Sie bitte das geänderte Bewerbungsformular und die gewünschten Angaben zur Projektbeschreibung.

 

Das Bewerbungsformular steht unten zum Download bereit. Die Projektbeschreibung und der Finanzplan können frei gestaltet werden.

Die ausgefüllte und unterschriebene Bewerbung für die Förderrunde 2024 muss inklusive Anlagen (Projektbeschreibung und Finanzplan) bis zum 15. April 2024 an folgende Adresse übermittelt werden:

per E-Mail: medienbildungsfonds@bsb.hamburg.de

oder per Post:

Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ)

- Medienbildungsfonds -

Dammtorstraße 14

20354 Hamburg

 

Bewerbung

Eine Bewerbung um Mittel aus dem Projektfonds muss zu dem vom ZSJ genannten Ausschreibungstermin (15. April 2024) von den Kooperationspartnern unterschrieben bei der Behörde für Schule und Berufsbildung – Zentrum für Schul- und Jugendinformation – vorliegen.

Die Jury wird Mitte/Ende Mai 2024 über die Bewerbungen beraten und entscheiden.

Anfang Juni 2024 können dann die Zu- und Absagen mitgeteilt werden. Bei einer Zusage werden Sie aufgefordert, einen entsprechenden Antrag an die Zuwendungsabteilung zu stellen.

Maßnahmenbeginn: Beachten Sie bitte, dass der Beginn der Maßnahmen für die die Mittel verwendet werden sollen, erst nach dem Start des Zuwendungszeitraums liegen kann. Der formale Start hierfür ist der 1. August 2024. Wenn Sie früher starten wollen bzw. müssen, dann kontaktieren Sie uns bitte.

 

Hinweise zur Bewerbung und Kriterien zur Mittelvergabe

I Voraussetzungen

  1. Es liegt eine Projektbeschreibung vor aus der folgendes ersichtlich wird: 1. Bedarfs- und Problemanalyse 2. Zielgruppenorientierung/ -analyse 3. Pädagogisches Konzept / pädagogische Qualitätsmerkmale 4. Nachhaltigkeit
  2. Es liegt ein Finanzierungsplan vor. Der Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 15% ist ausgewiesen.
  3. Es gibt ein konkretes Projektkonzept und einen klar definierten Zeitrahmen zur Durchführung.

Der Projektrahmen und auch der Projektcharakter werden deutlich. Reine Sachmittel- oder Personalmittelanträge ohne konkreten Projektrahmen werden abgelehnt.

 

II Inhaltliche Aspekte

Die inhaltliche Bewertung bildet den Schwerpunkt der Beurteilung. Sie wird nach drei Kriterien gewichtet: Bedarfs- und Problemanalyse, Zielgruppenanalyse und pädagogisches Konzept. Auch besondere Aspekte des Projekts werden gewürdigt (z.B. der Innovationscharakter oder besondere präventive Ansätze o.ä.).

Bedarfs- und Problemanalyse

Hier wird bewertet, in wieweit ein klares medienpädagogisches Anliegen adressiert und welcher Bedarf für dieses Projekt ausgewiesen wird. Dabei sollte auch der Innovationcharakter des Projekts beurteilt werden und bei Folgeanträgen die Fortschritte oder Änderungen zum vorherigen Projekt. Dabei muss in dem Projekt nicht zwingend ein neuer Ansatz oder ein neues Thema verfolgt werden, die Notwendigkeit sollte deutlich erkennbar sein und präventive Ansätze berücksichtigt werden.

Zielgruppenorientierung/-analyse / -ansprache

Hier wird bewertet, in wieweit eine Zielgruppe definiert wurde und ob diese mit der Themenwahl und dem Projektdesign angesprochen wird. Auch der Grad der Partizipation muss einbezogen werden und erkennbar sein, in wieweit die Teilnehmenden aktiviert werden.

Pädagogisches Konzept / Pädagogische Qualitätsmerkmale / KMK-Vorgaben

Hier werden das pädagogische Konzept und die methodischen Zugänge bewertet. Ergänzend sollte eine Aufschlüsselung erfolgen aus der ersichtlich wird, welche und wie viele Kompetenzbereiche nach KMK-Modell abgedeckt werden.

 

III Nachhaltigkeit

Ein wesentlicher Aspekt für die Förderung sollten die Möglichkeiten zur Fortführung des Projekts beziehungsweise der dort gewonnenen Erkenntnisse und ggf. Methoden und Materialien sein. Berücksichtigt werden sollten:

Beteiligung von Projektpartnern

Können die Inhalte auch bei den Projektpartnern verankert und an das dort arbeitende Personal weitergegeben werden?

Transfermöglichkeiten

Können das Projekt oder die gewonnenen Erkenntnisse in anderen Bereichen oder von anderen Akteuren genutzt werden?

Auskunftsfähigkeit / Transparenz

Kann das Projekt und die Ergebnisauswertung nachvollziehbar verfolgt und genutzt werden?

Multiplikatoreneffekt

Kann das Projekt über die Teilnehmenden oder die im Projektkontext ausgebildeten Fachkräfte in die Breite getragen werden?

 

 

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