Schüler-BAföG
BAföG gibt es nicht nur für Studierende, sondern auch für Schülerinnen und Schüler. Weiter unten auf dieser Seite findest du einen Überblick über das Schüler:innen-BAföG.
das Bezirksamt Hamburg-Mitte
Abt. Ausbildungsförderung für Schüler:innen
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
BAfoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
Die richtigen Ansprechpartner:innen sowie die Öffnungszeiten erfährst du über den Behördenfinder der Stadt Hamburg unter folgendem Link: www.hamburg.de/behoerdenfinder
(Scrolle dort hinunter bis zum Feld "Ermittlung der zuständigen Einrichtung". Gib deinen Nachnamen ein und klicke auf "Weiter".)
www.bafoeg-digital.de
Das BAföG für Schüler:innen ist eine staatliche Vollförderung, das heißt, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das gilt ab Klasse 10 für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (wie Real- und Gesamtschule, Gymnasium), einer Berufsfachschule.
Eine Voraussetzung ist, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Du kannst aber verheiratet oder verpartnert (gewesen) sein und/oder mit Kindern zusammen leben, Hauptsache, du führst deinen eigenen Haushalt. Auch der Besuch einer Berufsfach-, Fach- oder Fachoberschulklasse ebenso wie der von Abendschulen und Kollegs kann mit BAföG gefördert werden.
Die Förderung und die Höhe des Zuschusses sind von weiteren Faktoren abhängig, unter anderem von deinem Einkommen und Vermögen, von den wirtschaftlichen Umständen deiner Eltern bzw. deiner/deines Ehepartnerin/Ehepartners. Auch die Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung spielen eine Rolle.
Genauere Infos findest du unter:
www.bafög.de
www.hamburg.de > Schule & Studium: BAFöG
Adressen 1
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Bezirksamt Hamburg-Mitte, BAföG für Schüler:innen
Caffamacherreihe 1 - 3
20355 Hamburg
Tel. abhängig vom Nachnamen
bafoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
Kurzdarstellung
BAföG für Schüler:innen in Hamburg:
Vollförderung für Schüler:innen, das heißt, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das gilt ab Klasse 10 für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (wie Real- und Gesamtschule, Gymnasium), einer Berufsfachschule. Eine Voraussetzung ist, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Du kannst aber verheiratet sein und/oder mit Kindern zusammen leben, Hauptsache, du führst deinen eigenen Haushalt. Auch der Besuch einer Berufsfach-, Fach- oder Fachoberschulklasse ebenso wie der von Abendschulen und Kollegs kann mit BAföG gefördert werden.
Den Antrag kannst du online stellen: www.bafoeg-digital.de
In Hamburg ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte für das Schüler:innen-BAfög zuständig. Dort kannst du dich auch telefonisch oder persönlich beraten lassen.
Die richtigen Ansprechpartner:innen sowie die Öffnungszeiten erfährst du über den Behördenfinder der Stadt Hamburg unter folgendem Link: www.hamburg.de/behoerdenfinder
(Scrolle dort hinunter bis zum Feld "Ermittlung der zuständigen Einrichtung". Gib deinen Nachnamen ein und klicke auf "Weiter".)Weitere Infos: www.bafög.de