Grundsicherung
Grundsicherung (Bürgergeld und Sozialhilfe)
Du hast eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer, aber keine Arbeit. Du machst keine Ausbildung und studierst nicht, bekommst also auch keine der entsprechenden Förderungen. Selbst wenn du Wohngeld erhalten würdest, würde das Geld hinten und vorne nicht ausreichen. Bei deinen Eltern kannst oder willst du nicht mehr wohnen. Deine finanzielle Lage ist also ziemlich prekär. In dieser schwierigen Situation kannst du (ab einem Alter von 15 Jahren) Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragen. Welche Art der Grundsicherung du erhältst, hängt von deinem Alter, deiner Lebens- und Wohnsituation sowie von deiner Erwerbsfähigkeit ab.
- Bürgergeld beantragst du beim Jobcenter team.arbeit.hamburg der Agentur für Arbeit. Unter www.team-arbeit-hamburg.de findest du alle Infos über die Leistungen, die Voraussetzungen und die Beantragung. Die Infos gibt es in verschiedenen Sprachen. Bürgergeld kannst du online beantragen. Oder du füllst den Antrag in Papierform aus und gibst ihn in dem für dich zuständigen Jobcenter ab. Auf der Internetseite findest du sowohl die Antragsformulare als Download als auch die Standorte der verschiedenen Jobcenter. Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an das zentrale Service-Telefon der Hamburger Jobcenter: Tel. 040/24 85 -1444.
- Für die Bewilligung von Sozialhilfe sind die Sozialen Dienstleistungszentren in den Bezirken zuständig: www.hamburg.de/behoerdenfinder > Soziale Dienstleistungszentren (Wenn du deine Staße, die Postleitzahl oder deinen Stadtteil eingibst, wird dir das für dich zuständige Amt angezeigt.)
Weitere Linktipps:
www.tacheles-sozialhilfe.de > Onlineportal mit aktuellen Informationen und Diskussionsforum zu Bürgergeld und Sozialhilfe.