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BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

BAB ist eine finanzielle Hilfe der Agentur für Arbeit für Auszubildende. Die Höhe des Zuschusses hängt von deiner Ausbildungsvergütung, dem Einkommen deiner Eltern sowie weiteren Faktoren ab. Förderungsfähig sind betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. BAB wird nur für die erste Ausbildung geleistet.
 


Als Auszubildende und Auszubildender erhältst du BAB, wenn du aus verschiedenen Gründen während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst und dir die erforderlichen Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Das gilt übrigens nicht nur, wenn du alleine lebst, sondern auch, wenn du verheiratet bist oder mit einer Partnerin/einem Partner zusammenlebst und/oder du ein Kind hast und das gemeinsame Einkommen nicht ausreicht. 

Erfahre mehr zur BAB:  www.arbeitsagentur.de > Bildung > Ausbildung > Berufsausbildungsbeihilfe BAB
 


Beantragung

BAB bekommst du nicht automatisch mit Ausbildungsbeginn. Du musst den Zuschuss beantragen. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit.

- Dies ist online über das eService-Portal möglich: www.arbeitsagentur.de > eServices.

- Oder du forderst die Antragsformulare telefonisch über die kostenfreie Servicerufnummer der Agentur für Arbeit Hamburg an: Tel. 0800/4 5555 00 (Mo-Fr von 8-18 Uhr). Dort erfährst du auch die für dich zuständige Dienststelle, wenn du Fragen hast und/oder den Antrag persönlich vor Ort stellen möchtest.

- Oder du schreibst eine Nachricht über die Kontaktfunktion: web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt
 


Weitere Infos zur BAB:

www.arbeitsagentur.de > Merkblatt zur BAB

www.einstieg.com > Ausbildung > BAB

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