Sollte man zweimal für dieselbe Straftat verurteilt werden dürfen ...

von Der Schotte

(Schreibgruppe der JVA Hahnöfersand)

... wenn nach langer Zeit noch neue Beweise auftauchen?

Es kommt meiner Meinung nach ganz auf die Straftat an. Bei Mördern, Vergewaltigern und Gewaltstraftätern würde ich es in Ordnung finden, weil dabei ja auch andere Menschen zu Schaden kommen. Natürlich kommt es auch ganz auf den Einzelfall an. Sagen wir mal, ein Vergewaltiger wird freigesprochen, obwohl er die Tat eigentlich begangen hat, nur kann man es ihm nicht nachweisen. Es wäre hier meiner Meinung nach völlig in Ordnung, nach weiteren Beweisen zu suchen und damit ein zweites Verfahren zu eröffnen. Doch bei jemandem, der beispielsweise eine Steuerhinterziehung begangen hat, würde ich es nicht für nötig halten – es kam ja keine Person zu Schaden, nur der Staat. Und wenn der mutmaßliche Steuerhinterzieher dann auch zum zweiten Mal freigesprochen würde, hätte er sehr viel Zeit und Nerven zu Unrecht verloren. Wegen etwas, was meiner Meinung nach nicht ganz so wichtig ist.

Natürlich wäre es für einen vermeintlichen Mörder auch doof, sich diesem Stress ein zweites Mal zu stellen, doch wenn es um ein Menschenleben geht, sollte meiner Meinung nach auch ein zweites Verfahren erlaubt sein. Wäre ich persönlich davon betroffen, würde ich es mir zumindest so wünschen. Natürlich sollte für solche schwerwiegenden Fälle spezielle Vorkehrungen getroffen werden: Es sollten ganz unzweifelhafte Beweise vorliegen. Der Fall sollte nochmal von Leuten, die nicht am vorherigen Verfahren beteiligt waren, geprüft werden. Und der Angeklagte sollte für den Fall, dass er erneut freigesprochen wird, entschädigt werden.

 


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Die Klarnamen der Verfasser sind durch Pseudonyme ersetzt.

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