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Die deutsche Staatsbürgerschaft

Ab wann ist man ein deutscher Staatsbürger?

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14 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen haben keinen deutschen Pass. Von diesen rund 12 Millionen Menschen lebt fast die Hälfte seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. In Hamburg hatten Ende 2022 rund 385 Tsd. Menschen keinen deutschen Pass. Darunter befanden sich rund 90 Tsd. Kinder und Jugendliche bis 24. Jahre. Trotzdem hat Hamburg im Ländervergleich bundesweit die höchste Einbürgerungsquote.

Seit einigen Jahren kommen Menschen zu uns, die vor Krieg und Verfolgung fliehen und in Deutschland Zuflucht suchen und die eventuell auch bleiben wollen. Welche Voraussetzungen müssen diese Menschen erfüllen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen?
 

Zur Geschichte des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsrechtsgesetz von 1913 sah vor, dass die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung bzw. Vererbung erworben wird. Mit der ersten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2000 wurden diese Prinzipien um das Territorialprinzip erweitert. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhielten nun automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis war und seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebte. Waren die Eltern keine EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger, mussten sich die Kinder, sofern sie mit der deutschen Staatsangehörigkeit auch gleichzeitig die Staatsangehörigkeit der Eltern erworben hatten, zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Nur Kinder von EU-Bürgerinnen oder EU-Bürgern dürfen beide Staatsangehörigkeiten behalten.

Eine Neuregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft wurde 2014 verabschiedet. Diese Neuregelung besagte, dass in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern sich fortan unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr nur für eine Staatsbürgerschaft entscheiden mussten, sofern sie bis zu ihrem 22. Lebensjahr mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, über einen Schul- oder Berufsabschluss verfügen oder mindestens sechs Schuljahre in Deutschland nachweisen können. Kinder von EU-Bürgerinnen oder EU-Bürgern erhalten mit ihrer Geburt die deutsche Staatangehörigkeit sowie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und dürfen weiterhin beide ohne weitere Voraussetzungen zu erfüllen behalten. Für alle in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern gilt allerdings, dass mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt und seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt.
 


 

Kriterien zur Einbürgerung

Entgegen dem bundeweiten Trend steigt die Zahl der Einbürgerungen in Hamburg. 2022 haben sich in Hamburg rund 6300 Menschen einbürgern lassen. Das waren ca. 1000 Menschen mehr als 2021.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2000 ermöglicht es Ausländerinnen und Ausländern, die seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern zu lassen. Die Voraussetzungen werden im Staatsangehörigkeitsgesetz unter §10 StAG geregelt. Dazu zählen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und die Bekennung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Darüber hinaus muss die antragstellende Person den Nachweis erbringen, dass sie den eigenen Lebensunterhalt selbstständig und ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld gewährleisten zu kann. Dies gilt auch für den Lebensunterhalt gegebenenfalls unterhaltsberechtigter Familienangehöriger. Auch gute Deutschkenntnisse und Straffreiheit müssen nachgewiesen werden. Außerdem müssen seit 2008 in einem Einbürgerungstest Kenntnisse im Bereich der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland dargelegt werden.

 

Vermeidung von Mehrstaatlichkeit

In der Regel soll bei einer Einbürgerung in Deutschland die Mehrstaatlichkeit vermieden werden. Die antragstellende Person muss ihre bisherige Staatangehörigkeit aufgeben. Dieses gilt allerdings nicht für Personen aus anderen EU Ländern. Sie dürfen auch bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit die bisherige behalten. Aber auch in Sonderfällen, wenn z.B. die Herkunftsländer die Personen nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen, muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben werden.
 


 

Verkürzte Wartezeit

Es gibt Ausnahmen um die acht Jahre Wartezeit auf eine Einbürgerung zu verkürzen. Als anerkannter Flüchtling kann schon nach sechs Jahren ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Darüber hinaus können besondere Integrationsleistungen das Verfahren zur deutschen Staatsbürgerschaft beschleunigen. Zu besonderen Integrationsleistungen gehören zum Beispiel gute Sprachkenntnisse mit einem Zertifikat, -gute Noten in anderen Fächern oder das Engagement in einer gemeinnützigen Organisation.

Für das Einbürgerungsverfahren ist ein sicheres Einkommen Voraussetzung. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn z.B. eine Ausbildung oder ein Studium absolviert wird und damit zu rechnen ist, dass in absehbarer Zeit der Lebensunterhalt eigenständig bestritten werden kann.
 


 

Neue Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Die aktuelle Bundesregierung plant ein verkürztes Verfahren für die Einbürgerung in Deutschland. Die bisherige Wartezeit soll dabei von acht auf fünf Jahre heruntergesetzt werden. Unter gewissen Voraussetzungen, wie z.B. besonders guter Integration, soll das Einbürgerungsverfahren sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll dabei generell akzeptiert werden.

Kinder ausländischer Eltern die in Deutschland geboren wurden, sollen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, sofern ein Elternteil ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt und mindestens seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.

Ein schriftlicher Einbürgerungstest ist für ehemalige Gastarbeiter/Gastarbeiterinnen zukünftig nicht mehr nötig. Wie auch bei besonderen Härtefällen kann der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse dann mündlich erbracht werden. Darüber hinaus brauchen die Einbürgerungswilligen keinen Nachweis mehr über die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse erbringen. Allerdings gelten z.B. die eheliche Verbindung eines Menschen mit mehr als einer anderen Ehepartei gleichzeitig oder die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Handlungen, die mit der Menschenwürde unseres Grundgesetzes unvereinbar sind, als konkrete Ausschlussgründe für eine Einbürgerung. Wann die neue Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft tritt, kann allerdings noch nicht genau vorhergesagt werden.

 


 

Weitere Informationen:
 

In Hamburg kannst du dich im Amt für Migration über deinen Einwanderungsantrag informieren.

 

Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
Einbürgerungsabteilung
Hammer Straße 30 - 34
22041 Hamburg
Tel.: 040 / 428280
E-Mail: einbuergerung@amtfuermigration.hamburg.de

Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten - hamburg.de

 

Auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bekommst du weitere Informationen zum Thema „Einbürgerung in Deutschland“.

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Einbürgerung - Einbürgerung in Deutschland

 


 

Filmbeitrag:

 

"Deutsch werden"
Der lange Weg zur Einbürgerung

Ein Film von Beate Schwarz

Die Autorin hat in Hamburg fünf Bürgerinnen und Bürger bei ihrem teils langwierigen Einbürgerungsprozess begleitet.

Deutsch werden | bpb.de

 


 

Quellen:

 


 

Bildnachweis:

Reisepass: Bild von Andreas Lischka auf Pixaby

Eine Zusammenfassung von Sven aus der Redaktion

 

 

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