Der Hamburger Jugendserver

USK / FSK

Welches Computerspiel spielst du gerade oder welcher Film gehört in deine Top10?

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Nach einem anstrengenden Tag in der Schule verspricht ein Computerspiel oder ein spannender Film etwas Entspannung, bevor es an die Hausaufgaben geht. Aber sind die Computerspiele oder Filme auch für die jüngere Schwester oder den jüngeren Bruder geeignet? Wie funktioniert eigentlich der Jugendschutz bei Filmen und Computerspielen in Deutschland und welche Aufgaben übernehmen dabei die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK und die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK dabei?

Sicher sind dir schon die kleinen Aufkleber mit den Alterskennzeichen auf den Verpackungen von Filmen oder Videospielen aufgefallen. Aber wie entstehen diese Alterskennzeichen überhaupt?


Das Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es trägt dafür Sorge, dass Kinder und Jugendliche durch ungeeignete Medieninhalte in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Es gilt im Bereich der Unterhaltungssoftware für solche Spiele, die auf Trägermedien wie z.B. einer DVD oder in der Öffentlichkeit wie z.B. in einem Ladengeschäft verfügbar sind. Aus diesem Grund dürfen Filme und Computerspiele in der Öffentlichkeit nur dann Minderjährigen zugänglich gemacht werden, wenn die Medieninhalte durch ein Verfahren nach dem Jugendschutzgesetz für eine bestimmte Altersstufe freigegeben und dementsprechend gekennzeichnet wurden. Quelle www.usk.de

 

 

Welche Aufgabe hat die USK?

Die in Berlin ansässige USK organisiert die Prüfverfahren von Computerspielen in Deutschland. Sie ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche und ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSTV) der Länder als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Die eigentliche Freigabe der Medieninhalte erfolgt von staatlicher Seite durch die Oberste Landesjugendbehörden (OLJB). Deren Vertreterinnen oder Vertreter erteilen in Zusammenarbeit mit unabhängigen Jugendschutzsachverständigen am Ende eines Prüfverfahrens die gesetzlichen Alterskennzeichen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der USK bereiten das Prüfverfahren vor und sorgen dafür, dass alle Spiele inhaltlich und technisch auf den verschiedensten Spielkonsolen geprüft werden können.

Bei den Alterskennzeichen handelt es sich nicht um eine pädagogische Eignungsempfehlung, sondern sie informieren darüber, ab welchem Alter bestimmte Spiele oder Filme der persönlichen Entwicklung von Heranwachsenden nicht mehr nachhaltig schaden können. Allerdings gilt das Jugendschutzgesetz nicht für Spiele oder Filme, die über sogenannte Telemedien oder Rundfunk verbreitet werden. Für herunterladbare Inhalte gilt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Das liegt daran, dass bei Telemedien oder Rundfunk, wozu das Internet gehört, die Bundesländer und nicht der Bund zuständig sind. Durch diese Trennung von gesetzgeberischen Kompetenzen gelten für Spiele und Filme, die über das Internet aufgerufen werden können andere Regeln als für Inhalte, die auf Trägermedien enthalten sind. Quelle. www.usk.de
 

Wie läuft ein Prüfverfahren bei der USK ab?

Ein Spieleentwickler schickt sein Spiel zur USK nach Berlin und stellt ein Antrag zur Prüfung der Alterskennzeichnung. Ist das Spiel und der Antrag bei der USK angekommen, wird das Prüfverfahren vorbereitet. Hierfür spielen sogenannte Spielesichterinnen oder Spielesichter das gesamte Spiel durch und beachten besonders jugendrelevante Stellen. Da kann schon mal bis zu dreißig und mehr Stunden Spielzeit führen. Die Sichterinnen oder Sichter machen sich Aufzeichnungen und präsentieren dann dem Prüfgremium, das aus vier unabhängigen Jugendschutzsachverständigen und einer Vertreterin oder einem Vertreter der Oberste Landesjugendbehörde besteht, das Spiel. Das Spiel wir nun auf jugendschutzrelevante Inhalte geprüft. Anschließend wird im Prüfgremium über eine Altersfreigabe diskutiert. Am Ende der Diskussion wird abgestimmt. Die Vertreterin oder der Vertreter der Obersten Landesjugendbehörde übernimmt dann die Mehrheitsentscheidung oder kann ein Veto einlegen. Besteht kein Grund für ein Veto, dann wird durch die staatliche Vertreterin oder den staatlichen Vertreter ein Verwaltungsakt erteilt. Der Spieleentwickler kann diese Entscheidung akzeptieren oder in Berufung gehen. Akzeptiert er die vom Prüfgremium empfohlene Altersstufe, kann er nun die entsprechende Alterskennzeichnung auf die Verpackung seines Spiels drucken und mit dem Vertrieb seines Spiels beginnen.

 

 

Quelle: www.usk.de

 

 

Welche Aufgabe übernimmt die FSK beim Jugendmedienschutz?

Das Kürzel FSK steht für „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ und ist eine Einrichtung der in der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) zusammengeschlossenen Film- und Videowirtschaft. Genau wie die USK arbeiten sie im Rahmen einer freiwilligen Selbstkontrolle. Auch die FSK arbeitet mit ehrenamtlichen Jugendschutzsachverständigen zusammen. Im sogenannten Arbeitsausschuss sichten fünf Prüferinnen oder Prüfer die Filme. Es werden aber auch Serien und Trailer geprüft. Die Jugendschutzsachverständigen werden zum Teil aus staatlichen Institutionen, der Kirche oder anderen öffentlichen Einrichtungen und den Verbänden der Film- und Videowirtschaft für die Dauer von drei Jahren ernannt. Um eine Beeinflussung des Prüfverfahrens zu vermeiden, dürfen die Jugendschutzsachverständigen nicht direkt in der Filmvermarktung tätig sein und sollten über ein gewisses Fachwissen in der Psychologie und Medienwissenschaft besitzen. Wie auch bei der USK hat eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landesjugendbehörde den Vorsitz bei einer Prüfsitzung. Nach Sichtung des Films durch das Prüfgremium und einer anschließenden Diskussion über Inhalt und Wirkung kann der Film eine Altersfreigabe ab 0, 6, 12, 16 oder 18 bekommen. Die Jugendschutzsachverständigen richten sich bei ihrer Einschätzung in Hinblick auf Beeinträchtigungen immer an die Jüngsten einer Altersgruppe. Bestehen nach einer Prüfsitzung Zweifel an einer Altersfreigabe, können auch ein Berufungsausschuss und ein Appellationsverfahren zur Klärung angesetzt werden. In Deutschland sind die FSK-Altersfreigaben bindend. Wenn du noch nicht volljährig bist, dann darfst du auch nicht in einen Kinofilm mit der Altersfreigabe FSK-18. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Bei der Altersfreigabe FSK-12 dürfen auch Kinder ab 6 Jahren in die Vorstellung, wenn die Eltern sie begleiten.

 

Gibt es eine Pflicht zur Filmprüfung?

Um es vorwegzunehmen, Nein. Produzenten von Filmen sind nicht verpflichtet, ihre Filme bei der FSK vorzulegen, um eine Altersfreigabe zu bekommen. Allerdings dürfen diese Filme dann nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Um einen Film für junge Menschen zu veröffentlichen, bedarf es einer gesetzlich vorgeschriebenen Alterskennzeichnung. Diese wird dann von allen Bundesländern übernommen. Die FSK regelt also nur die Veröffentlichung. Welche Medieninhalte Eltern dann ihren Kindern zugänglich machen, bleibt ihnen alleine überlassen.

 

Altersfreigeben sind keine pädagogischen Empfehlungen!

Dieses gilt für die Alterseinschätzungen der USK und der FSK gleichermaßen. Die Prüfgremien der USK und der FSK achten bei ihren Freigaben darauf, dass in die Medieninhalte die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Altersstufen nicht nachhaltig beeinträchtigen. Eine darüber hinaus pädagogische Empfehlung, dass der Medieninhalt für diese Altersstufe besonders geeignet ist, geben die Jugendschutzsachverständigen nicht. Diese Einschätzung obliegt alleine den Erziehungsberechtigten.

 

Weitere Infos findest du auf der Website der "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" FSK: www.fsk.de

 

 

Quelle: www.chip.de

 

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Quellen:

 

Bildnachweise:

Computer Games (Ein Junge mit einem rotschwarz karieten Hemd spielt ein Computerspiel vor einem Fernseher): Bild von Victoria auf Pixabay

Strategie Game (Ein Junger mit T-Shirt vor eiem Videospiel): Bild von Tomasz Mikołajczyk auf Pixabay

 

Eine Zusammenfassung von Sven aus der JIZ-Redaktion

 

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