Wohnen nach der Haft

von Attacke und Der Schotte

(Schreibgruppe der JVA Hahnöfersand)
 

Das Programm zur Wohnungssuche bei uns in der JVA beginnt im Normalfall sechs Monate vor der Entlassung. Dafür müssen wir zuerst einen Antrag stellen. Wir bekommen dann einen Kontakt zu Anlaufstellen, wie zum Beispiel zum „Projekt Ankerplatz“ des Fürsorgevereins. Dort wird uns eine Wohnung zur Verfügung gestellt, und das „Projekt Ankerplatz“ bürgt ein Jahr lang für mich. Wenn ich dieses Jahr erfolgreich absolviert habe, habe ich die Möglichkeit, diese Wohnung dann als Hauptmieter zu übernehmen. Für die Haftentlassung können wir auch mit unseren Jugendgerichtshelfern und Bewährungshelfern zusammen einen Plan für unsere Zukunft nach der Entlassung entwickeln.

Bei mir ist es eigentlich kein Problem, nach der Haft eine Unterkunft zu finden. Denn ich habe die Möglichkeit, bei meiner Familie zu wohnen. So ist es eigentlich bei den meisten von uns. Es gibt auch Jungs, die nach ihrer Entlassung erstmal bei einem Kumpel wohnen. Ich habe aber auch schon oft von Leuten gehört, die keine Familie in der Stadt haben oder ein sehr schlechtes Verhältnis, und deshalb nicht zu ihren Eltern zurückwollen. In solchen Fällen hat man aber die Möglichkeit, sich Hilfe zu suchen. Dann wird halt mit Unterstützung eine Wohnung gesucht. Man kann auch in einer Wohngruppe unterkommen. Aber ich habe hin und wieder auch von Fällen gehört, in denen es Leute trotz aller Unterstützung nicht auf die Reihe kriegen, eine Wohnung zu finden oder zu behalten. Wie es dann weitergeht, weiß ich leider nicht, doch ich könnte mir gut vorstellen, dass deren nächster Weg wieder die kriminelle Schiene sein wird.

Wir haben ja meistens eine Familie, bei der wir nach der Entlassung wohnen können. Aber im Erwachsenenvollzug sieht das bestimmt ganz anders aus, wenn man lange Zeit sitzt, danach draußen vielleicht niemanden mehr kennt und die Eltern auch nicht mehr da sind.

 


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Die Klarnamen der Verfasser sind durch Pseudonyme ersetzt.

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