Der Hamburger Jugendserver

Wohngeld

Wohngeld soll unter anderem Mieter:innen mit geringem Einkommen helfen, die Wohnkosten zu tragen. Es ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, der aber nicht die gesamten Wohnkosten abdeckt. Eine wichtige Voraussetzung ist deshalb, dass du ein eigenes Einkommen hast, mit dem du zumindest einen Teil deines Lebensunterhaltes und der Wohnkosten selbst bestreiten kannst.

Ob und wie viel Wohngeld du bekommst, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die in einer Wohnung wohnen, von deren Einkommen und von der zuschussfähigen monatlichen Miethöhe. Auch Wohngemeinschaften können Wohngeld erhalten.
 


Im Internet unter www.hamburg.de/wohngeld kannst du

  • die für dich zuständige Wohngelddienststelle ermitteln,
  • ausführliche Infos zum Wohngeld finden,
  • mit dem Online-Wohngeldrechner prüfen, ob du wohngeldberechtigt sein könntest,
  • den Antrag für Wohngeld online stellen oder den Antrag als Formular herunterladen, um diesen dann ausgefüllt an deine Wohngelddienststelle zu schicken.

Fragen zum Wohngeld beantwortet dir auch die Hotline der Zentralen Wohngeldstelle: 040/42828 6000 (Mo-Fr 8-17 Uhr). Wenn du dich erst einmal persönlich beraten lassen möchtest, vereinbare dort einen Termin mit dem/der für dich zuständigen Sachbearbeiter:in.

Auch die Mietervereine beraten ihre Mitglieder zu Wohngeldfragen.

 


enlightenedWenn du bereits Leistungen beziehst, in die Zuschüsse für Unterkunft eingerechnet sind, erhältst du kein Wohngeld. Das betrifft den Bezug von Bürgergeld sowie von anderen Formen der Grundsicherung. Als Studierende:r und Auszubildende:r hast du ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn dir grundsätzlich BAföG-Leistungen bzw. BAB zusteht, weil auch hier Kosten für die Unterkunft berücksichtigt werden. Es gibt jedoch einzelfallbezogene Ausnahmen, zum Beispiel bei verheirateten Studierenden/Auszubildenden, Studierenden/Auszubildenden mit Kind(ern) oder bei Studiengängen/ Ausbildungen, die nicht BAföG/BAB-anerkannt sind. Erkundige dich bei der zentralen Wohngeld-Hotline, ob du unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld hast.
 

top