Der Hamburger Jugendserver

Verjährung von Strafen - gut oder schlecht?

von O.Sabo115

(Schreibgruppe der JVA Hahnöfersand)
 

„Die Strafverfolgung von Verbrechen verjährt je nach Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe in 10 bis 30 Jahren, von Vergehen in 3-5 Jahren, von Übertretungen in 3 Monaten.
Völkermord (§6 VStGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit ( §7 VStGB), Kriegsverbrechern (§§ 8-12 VStGB) und Mord (§211 StGB) verjähren nicht.“ Das sagt Wikipedia.

Ich finde, man sollte eigentlich jeden bestrafen, auch wenn schon Zeit vergangen ist. Der/die Täter machen so weiter, wenn sie keine Strafe bekommen. Dadurch, dass ein Täter z. B. anderen Menschen immer noch weitere Körperverletzungen zufügen kann, gäbe es auch immer mehr Opfer, die unter den Taten leiden. Wenn der Täter aber bereits nach der ersten oder zweiten Körperverletzung durch eine Strafe gestoppt wird, könnte man viele weitere Körperverletzungen und Opfer verhindern.

Wenn man jung ist, zum Beispiel 15 oder 16 Jahre alt, und auf die Idee kommt, ein paar Mülltonnen anzuzünden, dabei dann irgendein Laden oder ein Kindergarten oder ähnliches brennt und dann vielleicht sogar Menschen sterben, dann darf diese Straftat auch nach 20 oder 30 Jahren nicht vergessen werden. Eigentlich weiß man auch mit 15 oder 16 Jahren schon, was man tut, und man sollte auch dafür bestraft werden, damit einem überhaupt klar ist, was man getan hat.

Man ist in Deutschland bereits mit 14 Jahren strafmündig, das finde ich richtig, weil ein 14-jähriger Mensch in der Regel schon erkennen muss, welche Folgen seine Handlung hat. Ich habe auch eine Körperverletzung begangen, sogar zweimal eine gefährliche Körperverletzung. Im Grunde bin ich dankbar dafür, dass ich bestraft wurde, also im Gefängnis gelandet bin, weil ich sonst die Grenze, die ich überschritten hatte, nicht so gut erkannt hätte.

Wäre die Straftat schon verjährt, hätte ich vielleicht so brutal weitergemacht …

 


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Die Klarnamen der Verfasser sind durch Pseudonyme ersetzt.

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