Der Hamburger Jugendserver

(drohende) Wohnungslosigkeit

Welche Faktoren führen zum Verlust der Wohnung? Was kannst du selbst tun, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden?


Es gibt eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass du deine Wohnung verlierst, z. B.

  • wenn du mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand bist,
  • bei wiederholt unpünktlicher Zahlung,
  • bei wiederkehrender Störung des Hausfriedens (z. B. durch dauerhaften Lärm),
  • wenn du die Wohnung für einen anderen Zweck nutzt, als im Mietvertrag festgelegt ist.

Im ungünstigsten Fall droht dir eine Räumungsklage.

Zunächst erhältst du eine oder mehrere Abmahnungen, im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung. Nicht jede Abmahnung führt zur Kündigung und nicht jede Kündigung ist endgültig.

enlightenedWichtig ist, dass du dich rechtzeitig um das Problem kümmerst, um den Wohnungsverlust zu vermeiden. Je später die Hilfe einsetzt, desto schwieriger wird es. Wenn du absehen kannst, dass du Zahlungsschwierigkeiten bekommst, hole dir Hilfe bei einer Beratungs-/Fachstelle, bei der öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) oder bei einem Rechtsanwalt bzw. Mieterverein.
 

Was kannst du selbst tun, um eine ausweglose Wohnungssituation zu vermeiden?

 

  • Es ist ratsam, immer die Miete zu zahlen, auch wenn es schwer fällt wie bei Verdiensteinbußen, Preissteigerungen und Mieterhöhungen. Zahle pünktlich bis zum 3. Werktag eines jeden Monats. Falls du das nicht bewerkstelligen kannst, nehme Kontakt zum Vermieter auf und vereinbare eventuell Ratenzahlung. Zahle das Mögliche und bemühe dich um Ansprüche (z. B. Wohngeld).
     
  • Jede Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum bedarf einer schriftlichen Form. Der Vermieter muss die Kündigung begründen, auch eine fristlose Kündigung. Nimm die Kündigung nicht ungeprüft hin, sondern lege sie Fachleuten vor (Beratungsstellen, ÖRA, Mieterverein). Wichtig ist, dass du in keinem Fall nach einer Kündigung die Mietzahlungen einstellst. Das könnte unter Umständen zu einer gerechtfertigten Kündigung führen.
     
  • Eine zwangsweise Räumung ist nur bei Anordnung durch das Amtsgericht und nur durch ein:e Gerichtsvollzieher:in möglich.
     
  • Wenn sich der Auszug nicht vermeiden lässt, beginne rechtzeitig mit der Suche nach einer neuen Bleibe, und scheue dich nicht, die Unterstützung von Beratungs- und Fachstellen in Anspruch zu nehmen.
top